Als Versorgungswerke werden die Träger der Berufsständischen Versorgung für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte, Architekten) bezeichnet, die im Fall der Mitgliedschaft von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Die Einzelheiten der Beitragszahlung und der Leistungen werden in Satzungen geregelt und werden der ersten Säule der Alterssicherung zugerechnet. Die Leistungen umfassen in der Regel Alterssicherung und Hinterbliebenensicherung sowie ggf. Erwerbsminderung.