Durch den Versorgungsausgleich soll im Fall einer Scheidung, entsprechend dem Zugewinnausgleich, eine gleichmäßige Aufteilung der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsrechte auf beide Partner aufgeteilt werden. Gemäß dem geltenden Realteilungsprinzip wird jeder Versorgungsanspruch, die ein Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Partnern geteilt.