Im Gegensatz zum Versorgungsprinzip (Alterssicherung der Beamten) und dem Fürsorgeprinzip (Sozialhilfe/Grundsicherung) werden gemäß dem Versicherungsprinzip Beiträge einbezahlt, um sich gegen Risiken (wie Krankheit oder Alter) abzusichern. In Privatversicherungen werden Versicherungsprämien und Leistungen auf Basis von individuellen Risikowahrscheinlichkeiten (insbesondere der Lebenserwartung) kalkuliert. In Sozialversicherungen werden in der gesetzlich geregelten Ausgestaltung Solidaritätsaspekte mitberücksichtigt (z. B. keine alters- oder familienstandsabhängigen Beiträge). Zwischen Beiträgen und Leistungen besteht damit eine relative Äquivalenz.