In der Gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen alle Beschäftigten mit Entgelten bis zur Versicherungspflichtgrenze der Versicherungspflicht. Arbeitnehmer mit darüber liegenden Einkommen können Antrag auf Befreiung von der Versicherung stellen.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen alle Beschäftigten mit Entgelten bis zur Versicherungspflichtgrenze der Versicherungspflicht. Arbeitnehmer mit darüber liegenden Einkommen können Antrag auf Befreiung von der Versicherung stellen.