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Versicherungspflichtgrenze

In der Gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen alle Beschäftigten mit Entgelten bis zur Versicherungspflichtgrenze der Versicherungspflicht. Arbeitnehmer mit darüber liegenden Einkommen können Antrag auf Befreiung von der Versicherung stellen.

Fussnoten