Personen, die als Angestellte oder Arbeiter gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen in allen Zweigen der Sozialversicherung der Versicherungspflicht. Auf diesem Weg sichert der Staat den größten Teil der Erwerbsbevölkerung gegen fundamentale Risiken wie Alter, Erwerbsminderung, Krankheit und Tod.