Die Versicherten (ohne Rentenbezug) der Gesetzlichen Rentenversicherung gliedern sich in aktiv Versicherte und passiv Versicherte. Die aktiv Versicherten sind solche pflichtversicherten Personen, die ihre Anwartschaften durch das Entrichten von Beiträgen erwerben bzw. für welche Beiträge als entrichtet gelten (Beitragszahler), sowie Personen, die gegenwärtig Anrechnungszeiten zurücklegen. Als passiv Versicherter gilt jeder, der in der Vergangenheit eine Anwartschaft erworben hat, aber noch keine Rente bezieht. Zu den passiv Versicherten zählen insbesondere die latent Versicherten, also die Personen, die weder am Stichtag noch sonst im Berichtsjahr einen Beitrag oder eine Ausfallzeit aufweisen. Latent versichert sind überwiegend Personen, die tatsächlich nicht mehr Beiträge zur Rentenversicherung entrichten, z. B. Hausfrauen, Beamte und Selbstständige, die früher Beiträge entrichtet haben.