Einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, die im Auftrag des Arbeitgebers betriebliche Altersversorgung leisten. Der Arbeitgeber bleibt an seine Versorgungszusage gegenüber dem Arbeitnehmer gebunden. Die Unterstützungskasse dient dabei der Kapitalrückstellung und Kapitalanlage (oft im eigenen Unternehmen). Unterstützungskassen unterliegen der Pflicht zur Insolvenzsicherung.