Im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren (bei dem die Renten aus einem angesparten Kapitalstock plus Verzinsung geleistet werden), finanzieren im Umlageverfahren die jeweils aktiven Generationen die jeweiligen Renten. Der politisch garantierte Generationenvertrag gewährleistet, dass die nachfolgenden Generationen jeweils die Leistungen an die Älteren finanzieren.