Seit 1992 können Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen Alters haben, entweder ganz in Rente gehen oder - unter Beachtung von Hinzuverdienstgrenzen - zu ⅓, ½ oder ⅔ eine Teilrente beantragen. Dadurch soll ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden.