Der Tarifvorbehalt besagt, dass tariflich vereinbarte Lohnbestandteile nur für eine Entgeltumwandlung genutzt werden können, wenn dies durch den Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.
Der Tarifvorbehalt besagt, dass tariflich vereinbarte Lohnbestandteile nur für eine Entgeltumwandlung genutzt werden können, wenn dies durch den Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.