Die Rentenversicherung ist eine staatlich organisierte Versicherung, die Versicherungselemente und sozialen Ausgleich miteinander verbindet. Die in der Solidargemeinschaft Versicherten erhalten Leistungen bei Erreichen der Altersgrenze und im Fall der Erwerbsminderung sowie ihre Hinterbliebenen im Fall des Todes. Der Versicherungsschutz erfolgt ohne Prüfung und zu einem einheitlichen Beitragssatz. Bei den Leistungen werden einige soziale Tatbestände berücksichtigt, z. B. Krankheitszeiten, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung.