Auf dem Wege bilateraler Sozialversicherungsabkommen (sowie auch entsprechender EU-Regelungen) werden der Sozialversicherungsschutz und Leistungen von im Ausland beschäftigten deutschen Arbeitnehmern (und umgekehrt) geregelt.
Auf dem Wege bilateraler Sozialversicherungsabkommen (sowie auch entsprechender EU-Regelungen) werden der Sozialversicherungsschutz und Leistungen von im Ausland beschäftigten deutschen Arbeitnehmern (und umgekehrt) geregelt.