Im Jahr 1975 wurde begonnen, das höchst komplexe und zersplitterte Sozialrecht in Deutschland in einem Sozialgesetzbuch zu kodifizieren. Mit den bisher verkündeten zwölf Büchern SGB I bis SGB XII ist dieser Prozess weitgehend abgeschlossen. Die noch nicht kodifizierten Bereiche werden aber bereits nach den allgemeinen Vorschriften des SGB behandelt.