Besondere Altersgrenzen für bestimmte Gruppen oder Tatbestände (Frauen, nach Altersteilzeit oder nach Arbeitslosigkeit) wurden (bzw. werden mit Übergangsregelungen) im Rahmen der Rentenreformen weitgehend abgeschafft. Nur noch für Schwerbehinderte verbleibt eine spezielle besondere Altersgrenze, bzw. auch für langjährige und besonders langjährige Versicherte gibt es Möglichkeiten eines früheren abschlagsfreien Renteneintritts. Auch bei einigen speziellen Berufsgruppen gelten besondere Altersgrenzen (z. B. Bergleute, Feuerwehrleute, Piloten).