Das Recht der Sozialversicherungen wird von den Trägern der Sozialversicherung umgesetzt. Dabei werden alle Angelegenheiten (insbes. Verwaltung) der öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Sozialen Sicherung, darunter auch die Gesetzliche Rentenversicherung, von der Selbstverwaltung bestimmt. Das höchste Organ der Gesetzlichen Rentenversicherung ist die Vertreterversammlung. Sie wird von in Sozialwahlen gewählten Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber gestellt. Diese wählen dann den Vorstand und die Geschäftsführung der Sozialversicherungsträger.