Für Schwerbehinderte gilt eine besondere Altersgrenze. Diese wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz angehoben. Zukünftig können Schwerbehinderte ohne Abschläge ab 65, mit Abschlägen ab 63 Jahren in Rente gehen. Für bestimmte Jahrgänge vor 1952 gelten Übergangsvorschriften für den abschlagsfreien früheren Rentenzugang.