Selbständige, die ihre selbständige Berufstätigkeit nur zum Schein ausüben um Beitragsabgaben zu vermeiden. Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn in der Regel nur für einen Auftraggeber gearbeitet und nicht unternehmerisch am Markt aufgetreten wird sowie typische Arbeitnehmerleistungen erbracht und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Liegt eine solche Scheinselbständigkeit vor, wird der Betreffende als Arbeitnehmer angesehen. Er selbst und sein Arbeitgeber sind sozialversicherungspflichtig.