Als die je drei Säulen oder Schichten der Alterssicherung werden bezeichnet:
Die Gesetzliche Rentenversicherung
Die betriebliche Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge (v. a. "Riester-Rente")
Als vierte Säule/Schicht kann man die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrachten.