Der Rentnerquotient errechnet sich, indem man die Zahl der Rentner durch die Zahl der beitragszahlenden Erwerbstätigen dividiert. Im Nachhaltigkeitsfaktor der Rentenanpassungsformel wird der Rentnerquotient eingesetzt. Dabei wird auf Äquivalenzrentner und Äquivalenzbeitragszahler abgestellt um zu vermeiden, dass die Einflüsse von kleinen Renten und Beiträgen zu Verzerrungen führen.