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Rentenzuschlag | Rentenpolitik | bpb.de

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Rentenzuschlag

Rentenzuschläge gibt es bei späterer Inanspruchnahme einer Altersrente für die Zeit nach der Regelaltersgrenze bis zum Beginn der Regelaltersrente. Seit 1992 werden für die hinausgeschobene Rente je Monat 0,5 Prozent (d. h. 6% je Jahr) Rentenzu¬schlag gewährt. In der Rentenformel wird die Rentensteigerung über eine Erhöhung des Rentenzugangsfaktors berücksichtigt und wirkt ab dem späteren Rentenzugang dauerhaft.

Fussnoten