Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen ihre in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte partnerschaftlich aufteilen. In diesem Fall wird auf den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente verzichtet.
Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen ihre in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte partnerschaftlich aufteilen. In diesem Fall wird auf den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente verzichtet.
Wir laden Sie zu einer kurzen Befragung zu unserem Internetauftritt ein. Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, um uns bei der Verbesserung unserer Website zu helfen. Ihre Angaben sind anonym.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!