Der Rentenartfaktor in der Rentenformel bestimmt für die einzelnen Rentenarten die Höhe der Rente entsprechend des Sicherungsziels. Für Versichertenrenten (Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung) beträgt der Faktor 1(=100%). Niedrigere Renten ergeben sich für die große Witwen-/Witwerrente (0,55), bei teilweiser Erwerbsminderung (0,5), für kleine Witwen-/Witwerrenten (0,25), für Halbwaisenrenten (0,1) und für Vollwaisenrenten (0,2).