Jährlich (i. d. R. zum 1.7.) werden alle Renten in ihrer Höhe an die Entwicklung der Entgelte durch Neuberechnung auf der Basis des aktuellen Rentenwerts angepasst. Dabei erfolgt die Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts nach der gesetzlich vorgeschriebenen Rentenanpassungsformel. Diese berücksichtigt seit 2001 neben der Veränderung der Bruttolohn- und Gehaltssumme auch die Belastungen der Versicherten durch Änderung des Beitragssatzes zur GRV und die gestiegene Altersvorsorge (Riester-Faktor). Seit 2005 ist außerdem der Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenanpassungsformel eingefügt, der das Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern berücksichtigt.