Als Rente ab 63 wird die − zeitlich befristete − Möglichkeit bezeichnet, dass langjährig Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren mit Erreichen des 63. Lebensjahres ohne die sonst üblichen Abschläge in Rente gehen können. Diese mit dem Reformpaket 2014 eingeführte Regelung ist dadurch befristet, dass das Zugangsalter, zu dem ein abschlagsfreier Rentenzugang möglich ist, für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1949 parallel zur Anhebung des allgemeinen Rentenalters auf das 65. Lebensjahr angehoben wird.