Die Rentenversicherung erbringt _ neben anderen Sozialversicherungen _ Leistungen zur medizinischen, berufsfördernden sowie ergänzende und sonstige Leistungen zur Rehabilitation. Ziel ist es, gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente", Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken, sie zu überwinden, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern.