Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose und der Sozialhilfe sollen im Einzelfall ein soziokulturelles Existenzminimum sichern. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (besonders ermittelt). Die Regelbedarfe werden für die verschiedenen Personengruppen jährlich fortgeschrieben. Für bestimmte Fallgruppen (z. B. Alleinerziehende, Behinderte) werden Mehrbedarfe geleistet.