Gesetzlich bestimmtes Alter, ab dem ohne Abschläge das reguläre Altersruhegeld gewährt wird. In Deutschland betrug das Alter bisher 65 Jahre. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde 2007 beschlossen, die Altersgrenzen ab 2012 in kleinen Schritten bis 2029 auf 67 Jahre anzuheben.