Die staatliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung der beschäftigten Arbeitnehmer zur finanziellen Absicherung der allgemeinen Lebensrisiken Alter, Erwerbsunfähigkeit und Tod. Nicht der Versicherungspflicht unterliegen einige Personenkreise (z. B. Beamte und Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken).