Bei Pflege durch Angehörige in der häuslichen Umgebung besteht ein Anspruch auf eine bis zu 6 Monate dauernde unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber (soweit dieser mehr als 15 Beschäftigte hat) und Rückkehrgarantie. In dieser Pflegezeit übernimmt die Pflegeversicherung die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen. Die Pflegetätigkeit wird außerdem in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen.