Eingeführt im Jahr 1994 bildet die Pflegeversicherung die 5. Säule der Sozialversicherung; organisatorisch ist sie der Krankenversicherung angebunden. Die Leistungen werden überwiegend älteren pflegebedürftigen Personen gewährt. Dies sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maß der Hilfe bedürfen. Pflichtversichert sind alle gesetzlich und privat Krankenversicherten, somit annähernd die gesamte Bevölkerung. Bei den Leistungen werden häusliche und stationäre Pflege, Geld- und Sachleistungen sowie Leistungen an den Pflegebedürftigen selbst und an Pflegepersonen unterschieden. Die Leistungen werden von der Pflegekasse auf Antrag und nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst gewährt.