Einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Alterssicherung. Die Alterssicherung wird in einer gesonderten, rechtlich selbständigen, allein mit dem Zweck der Altersvorsorge beauftragten Versorgungseinrichtung (Versicherungsgesellschaft) durchgeführt. Die Pensionskasse arbeitet für ein Unternehmen, eine Unternehmensgruppe oder als eine überbetriebliche Einrichtung offen für weitere Unternehmen. Pensionskassen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin).