Einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Alterssicherung. Der Arbeitgeber leistet für Arbeitnehmer (ggf. dieser ebenfalls) regelmäßig Sparbeiträge in einen Fonds, der diese auf dem Kapitalmarkt bis zur Berentung anlegt. Ab Rentenbeginn leistet der Fonds monatliche Rentenzahlungen, wobei deren Höhe in dieser kapitalgedeckten Sicherungsform insbesondere von der Markt- und Zinsentwicklung abhängt. Pensionsfonds werden von speziellen Gesellschaften, Banken und Versicherungen betrieben und unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin).