Die Sozialversicherungshaushalte sind eigenständige, sog. parafiskalische Haushalte, die nicht zum Bundeshaushalt gehören. Die Verwaltung dieser Haushalte erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die gewählte Selbstverwaltung der Sozialversicherungsinstitutionen, die als öffentliche Körperschaften der Aufsicht der Länder bzw. dem Bund unterstehen.