Auf der Ebene der EU ist vereinbart, dass die in den Mitgliedsländern teilweise sehr unterschiedlichen sozialen Sicherungssysteme nicht seitens der EU harmonisiert werden sollen. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität sollen die Länder ihre Systeme selbst steuern. Allerdings sollen dabei durch gemeinsame Ziele, Informations- und Erfahrungsaustausch bei Verfahren und Umsetzung von Strategien eine Annäherung der sozialen Lage erreicht werden. Dazu dienen gemeinsame Strategien, Berichte und eine kontinuierliche Dokumentation, die auf den Gipfeltreffen des Rates beraten werden.