In Folge der Einkommensanrechnung bei Witwen-/Witwer und Waisenrenten kann nach Anwendung der Regeln über das Zusammentreffen von Renten bzw. Rente und Einkommen in der Regel bei einem höheren eigenen Einkommen eine Hinterbliebenenrente nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Fälle werden als Nullrenten bezeichnet.