Durch die Rentenreform von 2001 wird das Rentenniveau (vor Steuern) schrittweise abgesenkt. Es ist das Ziel, das Rentenniveau im Jahr 2030 auf 46 Prozent zu halten; falls das Rentenniveau unter 43 Prozent sinken sollte, ist gesetzlich einzuschreiten. Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz von 2018 wurde eine "doppelte Haltelinie" bis zum Jahr 2025 eingezogen: Bis dahin soll der Beitragssatz maximal 20 Prozent betragen und das Nettorentenniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent betragen (bei Bedarf: Ausgleich durch Steuermittel des Bundes). Über die Entwicklung nach 2025 berät eine neu eingesetzte Rentenkommission.