Durch eine so genannte Schutzklausel wird in der Berechnung der jährlichen Rentenanpassung verhindert, dass bei einer negativen Entwicklung der verbeitragten Löhne oder der anderen die Rentenanpassung dämpfenden Berechnungsfaktoren die Renten (d. h. der aktuelle Rentenwert) nominal sinken. Die rechnerisch nötigen Dämpfungen werden in späteren Jahren aber entsprechend dem Nachholfaktor gegengerechnet.