Renten aus der GRV wurden bis 2004 nur in ihrem sog. Ertragsanteil besteuert (was angesichts von Freibeträgen und Pauschalen bedeutete, dass Renten kaum besteuert wurden). Seit 2005 wird schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt, ab 2040 werden dann Renten steuerlich wie die Beamtenpensionen behandelt.