Als Mütterrente bezeichnet man die mit dem Rentenpaket 2014 erfolgte teilweise Verbesserung der Anerkennung der Erziehungsleistung für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder. Für Kinder ab dem Geburtsjahr 1992 werden drei Jahre Erziehungszeit anerkannt. Vor Einführung der Mütterrente wurde für vor 1992 geborene Kinder eine Erziehungszeit von einem Jahr gutgeschrieben. Seither sind dies pauschal 2 Jahre (im Sinne von zwei Entgeltpunkten) für Bestandsrenten und bei Neurenten ein Jahr plus zwölf Monate mit bis zu einem Entgeltpunkt. Eltern können diese Leistung auf Basis einer gemeinsamen Erklärung auch aufteilen.