Minijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen ein Einkommen unterhalb der Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung (seit 2013: 450 € im Monat) erzielt wird. Minijobs sind sozialversicherungsfrei mit Ausnahme der Rentenversicherung. Der Versicherte kann sich jedoch von seiner RV-Versicherungspflicht befreien lassen, womit er keine Rentenansprüche erwirbt und den Schutz bei Erwerbsminderung verliert. Der Minijobber ohne Beitragsbefreiung erwirbt Rentenanwartschaften, zahlt einen Beitrag von 3,9 Prozent. Die Arbeitgeber müssen bei einem Minijob einen pauschalen Beitrag von 30 Prozent (15% RV, 13% KV, 2% Steuern) entrichten. Für Minijobber in Haushalten gelten Sonderregeln. Für die Meldung und den Beitragseinzug ist die Minijob-Zentrale zuständig. Eine Neuregelung erfolgte für neue Minijobs ab 1.1.2013, mit Übergangsregelungen für bestehende Fälle.