Als Lohnnebenkosten (Personalnebenkosten) werden in volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Analysen die neben den Löhnen und Gehältern gezahlten weiteren von den Unternehmen zu kalkulierenden Kosten bezeichnet, wie insbesondere: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, betrieblichen Altersvorsorge, Lohnfortzahlung, Urlaubstage, betriebliches Gesundheitswesen.