Im Fall gesundheitlich bedingter Gefährdung der Erwerbsfähigkeit oder bereits eingetretener Erwerbsminderung können medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen von den Trägern der Sozialversicherung gewährt werden. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen alle Hilfen, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit des Rehabilitanden zu bessern oder wiederherzustellen und ihm eine berufliche Wiedereingliederung auf Dauer zu ermöglichen, z. B. Umschulungen, Hilfen am Arbeitsplatz.