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Lebensversicherung | Rentenpolitik | bpb.de

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Lebensversicherung

Versicherungen sind vertragliche Vereinbarungen, um ein Risiko des Einzelnen auf eine Versichertengemeinschaft zu übertragen und im Fall des Risikoeintritts die Folgen des Schadens durch die Gemeinschaft zu tragen. Die Lebensversicherung ist eine Versicherung, die im Fall des Todes des Versicherten eine einmalige (oder als Hinterbliebenenrente dauerhafte) Geldleistung seitens des Versicherungsunternehmens vertraglich zusagt wird. Sie dient damit als Risikoversicherung der Einkommenssicherung der Überlebenden. Daneben werden Lebensversicherungsverträge auf Zeit abgeschlossen, um bis zu einem vereinbarten Alter das Todesrisiko zu versichern und im Fall des Erreichens des vereinbarten Alters eine Kapitalauszahlung zu leisten. Letztere stellt eine besondere Form der Ersparnis dar. Die versicherungsrechtlichen Vertragsgestaltungen und Kalkulationen unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Regulierung und Aufsicht.

Fussnoten