Insbesondere durch die dynamische, bruttolohnbezogene Rente wurde in der Rentenreform 1957 das Ziel einer Lebensstandardsicherung formuliert. Auch im Alter sollte der im Erwerbsleben erreichte Lebensstandard weitgehend garantiert werden, indem die Rente als i. d. R. hauptsächliches Einkommen an Stelle des vorher erarbeiteten Einkommens tritt. Insbesondere durch die Reformen 2001 und 2004 wird dieses Sicherungsziel eingeschränkt. In Zukunft soll eine Lebensstandardsicherung auf Grundlage aller drei Säulen _ gesetzliche, betriebliche und private Rente _ erreicht werden. Das setzt insbesondere einen höheren Finanzierungsanteil und -beitrag der Versicherten in der zweiten und/oder dritten Säule voraus.