Gesetzliche Sozialversicherung für im Bergbau Beschäftigte mit besonderen Regelungen, die in der Alterssicherung sowohl die Beitragszahlung wie auch die Renten betreffen. Das Beitrags- und Leistungsniveau liegt um rund ein Drittel höher als in der allgemeinen Rentenversicherung. Begründet ist dies durch eine Bifunktionalität der Alterssicherung, indem Regelsicherung und betriebliche Alterssicherung im knappschaftlichen Recht verbunden sind. Alle Regelungen haben zum Ziel, die in den risikoreichen und körperlich belastenden Bergbauberufen Beschäftigten und ihre Hinterbliebenen in höherem Maß abzusichern.