Bei einer Finanzierung der Altersrenten nach dem Kapitaldeckungsverfahren werden die Renten versicherungsmäßig durch Ansammlung eines Kapitalstocks (plus Verzinsung aus dem angelegten Vermögen) finanziert (im Gegensatz dazu: Umlageverfahren). Bei einer teilweisen Fundierung der Rentenansprüche durch eine Kapitaldeckung spricht man von einem Abschnittsdeckungsverfahren.