Für Versicherungszeiten vor 1992 werden im Rahmen der Rentenberechnung bei Zeiten mit geringen Arbeitsentgelten die ermittelten Entgeltpunkte unter bestimmten Voraussetzungen auf 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten angehoben (höher bewertet). Damit werden insbesondere bei Frauen zeitweilig sehr niedrige Entgelte in einigen Branchen aus sozialpolitischen Gründen höher bewertet.
Verschiedene Überlegungen einer Höherbewertung bestimmter Zeiten, insbesondere bei Kindererziehung sowie das Thema "Mindestentgeltpunkte" und die zeitliche Erweiterung auf Pflichtbeiträge nach 1991 sind immer wieder Diskussionspunkte von Reformüberlegungen.