Nach dem Tod des Versicherten erhalten seine Hinterbliebenen eine Rente, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Diese Renten werden heute als Renten wegen Todes bezeichnet. Grundsätzlich sind rentenberechtigt: Witwen, Witwer und Waisen bis zum 18. Lebensjahr. Waisen, die älter als 18 Jahre sind, erhalten eine Hinterbliebenenrente nur unter besonderen Voraussetzungen (z. B. Schul- oder Berufsbildung), längstens bis zum 27. Lebensjahr. Auf die Rente an Witwen oder Witwer bzw. an über 18 Jahre alte Waisen ist ein evtl. eigenes Einkommen der Rentenberechtigten anzurechnen.