Neben der Grundsicherung für Arbeitssuchende und mit diesen in Bedarfsgemeinschaften lebende Angehörige gibt es die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie ist eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Leistung und gehört zur Sozialhilfe (SGB XII). Anspruchsberechtigt sind ältere Menschen ab 65 Jahren sowie volljährige, aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen.
Im Rahmen dieser Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber den Kindern und Eltern der Leistungsberechtigten weitgehend verzichtet. Dadurch soll insbesondere eine der Hauptursachen verschämter Altersarmut ("Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme") beseitigt werden.