Der Gender-Pension-Gap betrifft den Geschlechterunterschied im Bezug monetärer Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemessen wird der prozentuale Abstand der durchschnittlichen Versichertenrenten (d. h. eigenen Alters- bzw. Erwerbsminderungsrenten) von Frauen versus Männern. Der Gender-Pension-Gap ist auch, aber nicht nur, Folge der Entgeltlücke von Frauen gegenüber Männern (Gender-Pay-Gap).
Da sich einige erwerbsbiografische Ursachen bei Frauen stärker auf die Alterseinkommenslücke als auf die Lohnlücke auswirken, ist der Gender-Pension-Gap einerseits eher noch größer als der Gender-Pay-Gap. Andererseits wirken die Elemente des Solidarausgleichs in der gesetzlichen Alterssicherung, die eher Frauen als Männer zu Gute kommen, dem in der Tendenz entgegen.